Jeder Transport von Lithium-Ionen-Batterien wird national als auch international durch das Gefahrgutrecht geregelt. Diese Regeln betreffen Sendungen und Rücksendungen im gewerblichen und privaten Bereich. Neben einzelnen Lithium-Ionen-Batterien sind auch ganze Geräte mit eingebauten oder beigepackten Batterien betroffen.
Eine Rücksendung kann aus den unterschiedlichsten Gründen erfolgen:
Als Absender/Verpacker sind Sie für die korrekte Deklarierung der Lithium-Batterie, Begleitdokumentation und Kennzeichnung des Versandstücks laut Gefahrgutrecht verantwortlich! Sollte es im Falle einer Kontrolle des Versandstücks zu Auffälligkeiten kommen (zum Beispiel fehlende Kennzeichnung), können Sie als Absender/Verpacker unmittelbar hierfür belangt werden (Bußgeld). Ebenso können Sie haftbar gemacht werden, falls Sie defekte bzw. beschädigte Batterien versenden und es hierbei zu einem Unfall oder Brand kommen sollte.
Defekte bzw. beschädigte Lithium-Ionen-Batterien dürfen aus Sicherheitsgründen nicht zurückgesendet werden und sind über die örtliche Gefahrgut-Sammelstelle zu entsorgen.
Eine beschädigte Batterie liegt in folgenden Fällen vor:
Wir behalten uns das Recht vor, einen Nachweis über die Entsorgung des Artikels einzufordern. Stellen Sie sicher, dass Sie einen entsprechenden Nachweis durch die Gefahrgut-Sammelstelle vorliegen haben.
Bitte kontaktieren Sie uns im Fall von defekten oder beschädigten Batterien:
Service-Telefon +49 9542 77227-43, E-Mail
serviceGermany@vxmt.com
Bitte verwenden Sie zur Verpackung von Rücksendungen den Original-Karton mit der entsprechenden Kennzeichnung und das zugehörige Polstermaterial. Prüfen Sie, ob die erforderlichen Kennzeichen noch vorhanden, intakt und lesbar sind. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen neue Labels angebracht werden.
Sollten Sie keine Original-Verpackung haben, verwenden Sie stabile Kartons und stellen Sie mit ausreichend Polstermaterial sicher, dass sich der Inhalt im Karton nicht hin und her bewegen kann.
Die Zellen und Batterien müssen, sofern sie nicht in Ausrüstungen (Geräten) eingebaut sind, in Innenverpackungen verpackt sein, welche die Zelle oder Batterie vollständig einschließen. Die Zellen und Batterien müssen so geschützt sein, dass Kurzschlüsse verhindert werden. Dies schließt den Schutz vor Kontakt mit elektrisch leitfähigen Werkstoffen innerhalb derselben Verpackung ein, der zu einem Kurzschluss führen kann. Die Innenverpackungen müssen in widerstandsfähigen Außenverpackungen verpackt sein.
Zellen und Batterien, die in Ausrüstungen (Geräten) eingebaut sind, müssen gegen Beschädigung und Kurzschluss geschützt sein; die Geräte müssen mit wirksamen Mitteln zur Verhinderung einer unbeabsichtigten Auslösung ausgestattet sein. Wenn Batterien eingebaut sind, müssen die Geräte in widerstandsfähigen Außenverpackungen verpackt sein, die ausreichend stark und dimensioniert sind.
Hinweis: Um die Batterien gegen Kurzschluss zu sichern, kleben Sie die Batteriekontakte mit Klebeband ab oder verpacken Sie die Batterien in separate Kunststoffbeutel.
Jedes Versandstück muss in der Lage sein, einer Fallprüfung aus 1,2 m Höhe standzuhalten, unabhängig von seiner Ausrichtung, ohne Beschädigung der darin enthaltenen Zellen oder Batterien, ohne Verschiebung des Inhalts, die zu einer Berührung der Batterien (oder der Zellen) führt und ohne Freisetzen des Inhalts.
Je nach Transportdienstleister / Paketdienst gelten weitere Bestimmungen für den Gefahrgutversand sowie Gewichtsbegrenzungen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Dienstleister.
Wenn Sie den Original-Karton verwenden, prüfen Sie bitte, ob die erforderlichen Kennzeichen noch vorhanden, intakt und lesbar sind. Sollte dies nicht der Fall sein, oder Sie einen anderen Karton verwenden, bringen Sie bitte das erforderliche Label auf einer Längsseite des Paketes an. Die Mindestabmessungen des Labels sind 100mm x 100mm. Bitte wählen Sie das entsprechende Label, drucken es aus und bringen es seitlich (nicht oben oder unten) auf dem Versandkarton an.
Laden Sie sich hier das entsprechende Gefahrgut-Label mit unserer Notrufnummer zur gesetzeskonformen Kennzeichnung Ihrer Sendung an uns herunter. Bitte achten Sie auf die Unterscheidung UN 3481 (Lithium-Ionen-Batterien in/mit Geräten verpackt) und UN 3480 (Lithium-Ionen-Batterien ohne Gerät).
Alle unsere Lithium-Ionen-Batterien bzw. Akkus sind nach UN 38.3 geprüft und haben einen Energiegehalt kleiner gleich ≤100 Wattstunden (der genaue Wert kann dem Typenschild der Batterie entnommen werden). Folgende Verpackungsvorschriften treffen deshalb für unsere Lithium-Ionen-Batterien zu:
Landweg (ADR): Sondervorschrift 188
Luftverkehr (IATA/ICAO):
Bei Fragen oder Unsicherheiten kontaktieren Sie uns bitte:
Service-Telefon: +49 9542 77227-43
E-Mail: serviceGermany@vxmt.com
Hinweis:
Wir übernehmen keine Haftung für diese Informationen. Alle Angaben und Hinweise wurden mit größtmöglicher Sorgfalt ausgearbeitet und unterliegen zum Teil regelmäßigen Änderungen im Gefahrgutrecht.
Weiterführende Informationen:
https://www.iata.org/en/programs/cargo/dgr/lithium-batteries/